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Erstinformation gemäß § 15 VersVermV.

Philipp Stark

Stark Finanz

Daumstraße 85B

13599 Berlin

 

Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung

 

Die Eintragung im Vermittlerregister besteht als zugelassener Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit der Registrierungs-Nr.: D-JCC8-UEKSH-61

 

Bei Interesse können die Angaben bei der Registerstelle überprüft werden:

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Breite Straße 29 10178 Berlin

Tel.: 0180-600-585-0*

 

*20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz

http://www.vermittlerregister.info

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

 

Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin

Fasanenstraße 85

10623 Berlin

Website: www.ihk-berlin.de​​

 

Schlichtungsstellen

 

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende unabhängige Schlichtungsstellen im Sinne des § 214 Versicherungsvertragsgesetz angerufen werden:

 

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
https://versicherungsombudsmann.de​​

 

Berufshaftpflichtversicherung

 

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die in der Höhe die Mindestanforderungen des §9 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und ‑beratung (VersVermV) übersteigt. Risikoträger ist:

 

R+V Allgemeine Versicherung AG

Raiffeisenplatz 1

65189 Wiesbaden

 

Hinweis

 

Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

 

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.

 

Vergütung

 

Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Courtage des Produktgebers. Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht geschuldet. Sofern die Vergütung aufgrund der Wünsche und Bedürfnisse durch den Kunden erfolgt, wird hierfür eine separate Vergütungsvereinbarung getroffen.

Für sogenannte Nettotarife – Produkte ohne enthaltene Vermittlungsprovision – vereinbaren wir eine separate Vergütung in Form einer direkten Provision, die vom Kunden getragen wird. So ermöglichen wir den Zugang zu besonders kostentransparenten Tarifen. Über die jeweilige Vergütungsform informieren wir vor Vertragsabschluss vollständig. Abweichende Regelungen werden stets schriftlich und ausdrücklich vereinbart.

 

Beratungsleistung

 

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

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