top of page

Transparenzverordnung

Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU-Verordnung 2019/2088 – Transparenzverordnung) Als Versicherungsmakler ist Philipp Stark gesetzlich verpflichtet, Informationen darüber bereitzustellen,
ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung einbezogen werden.

 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Aktuell werden Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagen nicht systematisch berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben kann. Der Grund für die derzeitige Nichtberücksichtigung liegt darin, dass: viele Produktgeber noch keine ausreichenden und verlässlichen ESG-Informationen liefern, und die konkreten technischen Standards der EU noch nicht vollständig definiert wurden. Sobald sich dies ändert, wird geprüft, inwieweit Nachhaltigkeitsfaktoren künftig in die Beratung integriert werden können.

 

Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

Auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:innen können bereits heute Versicherungs- und Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen in die Beratung einbezogen werden. Diese Produkte werden als solche gekennzeichnet und gesondert behandelt, sofern sie transparent und nachvollziehbar vom Anbieter beschrieben wurden.

 

Vergütung & Nachhaltigkeit

Die Vergütung, die Philipp Stark oder die tätigen Berater im Rahmen der Vermittlung erhalten, wird nicht von Nachhaltigkeitsmerkmalen oder -risiken beeinflusst. Das bedeutet: Produkte mit oder ohne Nachhaltigkeitsbezug führen zu keiner höheren oder niedrigeren Vergütung. Die Empfehlung eines Produktes erfolgt unabhängig von ESG-Kriterien – es sei denn, der Kunde äußert ausdrücklich diesen Wunsch.

 

Stand & Ausblick

Die gesetzliche Grundlage dieser Offenlegungspflichten bildet die EU-Transparenzverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088). Mit fortschreitender Regulierung und verbesserter Datenlage seitens der Produktgeber wird eine zukünftige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung angestrebt.

 

Stand dieser Erklärung: Mai 2025

bottom of page